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EurUP 4/2022 jetzt verfügbar

Der erste Block der Aufsätze in EurUP 4/22 behandelt das Klimaschutzrecht, das verstärkt auch Fragen der Resilienz und Adaption in den Blick nehmen muss. Obgleich mit dem Klimawandel auch die Meeresspiegel steigen und die Küsten verstärkt unter Druck geraten, spielt der Küstenschutz in der rechtswissenschaftlichen Diskussion um die Klimawandeladaption eine bislang vernachlässigte Rolle. Das Heft eröffnet daher mit einem Pionier-Beitrag von Schumacher zur Anpassung des Küstenschutzes und füllt diese Lücke. Auch Sinder widmet sich der Klimawandelanpassung und analysiert diese als ein Zeitproblem. Sie beleuchtet insoweit eine andere Facette der intertemporalen Dimension des Rechts, die mit der Klimaschutzentscheidung des BVerfG ruckartige und breite, aber auch recht späte Beachtung gefunden hat. In der gleichen Entscheidung spielt die Einbindung völkerrechtlicher Verpflichtungen in die Konturierung des nationalen Verfassungsrechts eine tragende Rolle. Seitz widmet sich dem aus einer allgemeinen Relaisperspektive von Völker- und Staatsrecht. Hilbert greift schließlich den transdisziplinär etablierten Ansatz der Resilienz auf und projiziert diesen in das Klimarecht.

Weber diskutiert das Verhältnis von Klimaschutzrechtsinstrumenten im Unionsrecht am Beispiel von CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung, bevor Richter einen genaueren Blick auf das Insektenschutzgesetz 2021 wirft.

Um das letzte Thema dieses Heftes war es nach den Debatten um die Regulierung des Gentechnikrechts und von Novel Food in den 1990er-Jahren längere Zeit ruhiger geworden. Gentechnik wurde in den Rechtswissenschaften vor allem als Problem der Medizin- und Bioethik debattiert, im Umweltrecht aber nur noch beiläufig adressiert. Zwei Beiträge greifen nunmehr jüngste Debatten auf. Schreiber/Andersen widmen sich den Reformdebatten und -notwendigkeiten im Recht der Gentechnisch Veränderten Organismen im Lichte der Rechtsprechung des EuGH, die 2018 eine insbesondere für die Forschung problematische Wende nahm. Spranger befasst sich schließlich mit der Regulierung sogenannter „neuer genomischer Techniken.


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