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European GMO Regulation in Need of Change?

Ways to the Future Regarding the Risk Regulation of Genome Editing Techniques

Katharina Schreiber, Elisabeth Andersen


Im Jahr 2018 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Organismen, die durch neu entwickelte gezielte Mutagenese-Techniken wie CRISPR/Cas gewonnen werden, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und damit in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union (EU) fallen. Diese Entscheidung hat viel Kritik hervorgerufen, insbesondere wegen ihrer möglichen Folgen für den internationalen Handel und für die Forschung in der EU. Aus diesem Grund haben verschiedene Interessengruppen Reformvorschläge zur Änderung des derzeitigen Rechtsrahmens der EU veröffentlicht. Außerdem forderte der Rat die Kommission auf, eine Studie über den Status neuer genomischer Techniken im Unionsrecht vorzulegen. Die Kommission hat diese Studie im April 2021 veröffentlicht und damit eine mögliche GVO-Reform auf die politische Tagesordnung gesetzt. Darüber hinaus gibt es eine laufende Diskussion auf internationaler Ebene, in der die Notwendigkeit einer globalen Harmonisierung aufgrund von Bedenken hinsichtlich des internationalen Handels betont wird. Der nachfolgende Beitrag diskutiert die Reformvorschläge.

Katharina Schreiber und Elisabeth Andersen waren von Frühjahr 2019 bis Juni 2022 als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen im CIBSS-Projekt „Responsible Science and Technology – The Legal and Ethical Framework of Control-of-Function Research and Technology“, betreut von Frau Prof. Dr. Silja Vöneky, tätig.Der Beitrag erfolgt im Rahmen des CIBSS-Projekts, gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder – EXC-2189 – Projektnummer 390939984 und ist auf dem Stand von Juni 2022.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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