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EurUP 4/2023 jetzt verfügbar

Den Anfang in der letzten Ausgabe EurUP 4/23 des Jahres macht Schröder mit einer Untersuchung des immer wichtiger werdenden Verhältnisses von Menschenrechten und dem Klimaschutz, das nun Anlass zur Einholung eines Rechtsgutachtens des IGH gegeben hat. Bertel/Kohlrausch behandeln im Anschluss rechtsvergleichend die „Klimawandelbewältigung im Non-ETS Sektor in Deutschland und Österreich“. Im Vorgriff auf das zu erwartende Klimaanpassungsgesetz untersucht von Weschpfennig Instrumente, Chancen und Hindernisse bei der Klimaanpassungsplanung in seinem Beitrag zum klimaresilienten Städtebau, bevor Schwerdtfeger die Folgen der bevorstehenden Änderungen der EE-Richtlinie für den Rechtsschutz in ihrem Beitrag „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien“ analysiert.

Neben dem Klimaschutz behandelt EurUP weitere spannende Fragen: So widmet sich Lohmann dem Perspektivwechsel beim Geheimnisschutz im Umweltrecht und erkennt dort ein Spannungsverhältnis, das durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) neu geregelt worden ist.

Ein lange Zeit kaum beachtetes Problem stellt ferner die vor sich hin rostende toxische Munition in deutschen Meeresgewässern dar, dem auch mit den Instrumenten des Umweltrechts begegnet werden muss, wie von Rochow/Günther eindrucksvoll schildern.

Am Beispiel der Gewässerbewirtschaftungsplanung zeigt Heitsch auf, dass das Vereinigte Königreich in der legislativen Herangehensweise durchaus nicht so vereinigt ist, wie es dem äußeren Anschein nach vielleicht der Fall sein könnte, während Kloepfer/Ließneck die „Rechtlichen Strukturen des Schutzes der Biodiversität im Global Biodiversity Framework“ untersuchen.

Abschließend kommentiert Droege die Entscheidung des BVerwG zur Tübinger Verpackungsteuer. Hatte das BVerfG noch in seiner Entscheidung zur Kasseler kommunalen Verpackungsteuer das Grundkonzept wegen Verstoßes gegen das Kooperationsprinzip und der Unvereinbarkeit mit dem Abfallrecht des Bundes abgelehnt, so hält das BVerwG die Tübinger Lösung ganz überwiegend für rechtmäßig.





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