Die Bedeutung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes für die rechtssichere Genehmigung unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben journal article Inga Schwertner Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 5 (2007), Issue 3, Page 5 I. Einleitung Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz** (URG) dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG1, die sich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme beschäftigt und eine Änderung der UVP- und IVU-Richtlinie2 in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten vorsieht. Durch die Richtlinie 2003/35/EG werden unter anderem die Vorgaben der sog. Aarhus-Konvention3 umg
Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG vom 22.9.2006 journal article Thomas Galle-Bürgel, Thomas Gerhold, Stefan Kopp-Assenmacher, Inga Schwertner Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 5 (2007), Issue 2, Page 4 I. Zum Erfordernis einer EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie: Aus bundesdeutscher Sicht kann man zunächst die Frage aufwerfen, ob es einer Regelung des Bodenschutzes auf europäischer Ebene überhaupt bedarf. Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17.03.1998 hat sich bewährt und bildet auf nationaler Ebene einen ausreichenden Rechtsrahmen für den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Gleichwohl spricht vieles für eine Regelung auf Gemeinschaftsebene.
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann