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Die Bedeutung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes für die rechtssichere Genehmigung unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben journal article

Inga Schwertner

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 5 (2007), Issue 3, Page 5

I. Einleitung Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz** (URG) dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG1, die sich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme beschäftigt und eine Änderung der UVP- und IVU-Richtlinie2 in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten vorsieht. Durch die Richtlinie 2003/35/EG werden unter anderem die Vorgaben der sog. Aarhus-Konvention3 umg


Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG vom 22.9.2006 journal article

Thomas Galle-Bürgel, Thomas Gerhold, Stefan Kopp-Assenmacher, Inga Schwertner

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 5 (2007), Issue 2, Page 4

I. Zum Erfordernis einer EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie: Aus bundesdeutscher Sicht kann man zunächst die Frage aufwerfen, ob es einer Regelung des Bodenschutzes auf europäischer Ebene überhaupt bedarf. Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17.03.1998 hat sich bewährt und bildet auf nationaler Ebene einen ausreichenden Rechtsrahmen für den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Gleichwohl spricht vieles für eine Regelung auf Gemeinschaftsebene.

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