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Die Bedeutung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes für die rechtssichere Genehmigung unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben

Inga Schwertner


I. Einleitung Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz** (URG) dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG1, die sich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme beschäftigt und eine Änderung der UVP- und IVU-Richtlinie2 in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten vorsieht. Durch die Richtlinie 2003/35/EG werden unter anderem die Vorgaben der sog. Aarhus-Konvention3 umg

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(e.g. A | 000123 | 01)

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