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Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG vom 22.9.2006

Thomas Galle-Bürgel, Thomas Gerhold, Stefan Kopp-Assenmacher, Inga Schwertner


I. Zum Erfordernis einer EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie: Aus bundesdeutscher Sicht kann man zunächst die Frage aufwerfen, ob es einer Regelung des Bodenschutzes auf europäischer Ebene überhaupt bedarf. Das Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17.03.1998 hat sich bewährt und bildet auf nationaler Ebene einen ausreichenden Rechtsrahmen für den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten. Gleichwohl spricht vieles für eine Regelung auf Gemeinschaftsebene.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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