Strategien zur Umsetzung der Århus-Konvention in Deutschland journal article Jan Ziekow Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 3 (2005), Issue 4, Page 11 I. Vorbemerkung Die Strukturierung von Rechtsmaterien in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gehört zu den Spezifika des deutschen Rechts. Für das Verwaltungsrecht gilt insoweit nichts anderes; allerdings gibt es insoweit nur Teilkodifikationen einzelner Bereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts. Die in der Wissenschaft immer stärker akzentuierte Rolle des allgemeinen Verwaltungsrechts wird in der Gesetzgebungspraxis nicht in gleicher Weise aufgen
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann