Erhebliche und nicht erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne des Habitat- und Artenschutzes journal article Willi Vallendar Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 9 (2011), Issue 1, Page 4 I. Vorbemerkungen zum Habitat- und Artenschutzrecht Ergibt eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG), dass ein raumbeanspruchendes und umweltbelastendes Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebiets oder eines Vogelschutzgebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es – vorbehaltlich einer Abweichungsprüfung (§ 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG) – nach § 34 Abs. 2 B
Großprojekte und Anforderungen des Europäischen Naturschutzrechts journal article Willi Vallendar Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 5 (2007), Issue 6, Page 6 I. Einleitung Das Verfahren „Westumfahrung Halle“1 dürfte in verschiedener Hinsicht für den Einfluss exemplarisch sein, den das europäische Naturschutzrecht auf die Infrastrukturplanung ausübt. Dieser Einfluss wird entscheidend von der Verbandsklage bestimmt. Der Erfolg der genannten Verbandsklage ist kein unglücklicher Zufall, der sich so nicht wiederholen kann. Auch bei anderen Infrastrukturvorhaben können politische Entscheidungsträger, Behörden und
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann