Die europäische Umwelthaftungsrichtlinie Journal Artikel Christoph Palme, Anke Jochen Schumacher Und Matthias Schlee Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Jahrgang 2 (2004), Ausgabe 5, Seite 8 I. Einleitung Mit der Richtlinie 2004/35/EG über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verfolgt die Europäische Union das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Ordnungsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden. Hintergrund der Richtlinie ist, dass es in der Gemeinschaft zahlreiche kontaminierte Standorte gibt, die ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Auch hat sich der Verlust an biologischer Vielfalt in den
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann