Umgang mit Altölen in Österreich journal article Ralf Ramin Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 3 (2005), Issue 3, Page 11 I. Definition des Begriffs „Altöl“ Die Bestimmung des juristischen „Altölbegriffs“ erscheint nicht ganz einfach. Der Grund hierfür ist rechtspolitischer Natur, wobei es um einen über 25 Jahren geführten Meinungsstreit geht, ob Altöle primär Wirtschaftsgüter oder Abfälle darstellen2. Die jeweiligen Lobbyisten haben es immer wieder versucht und auch geschafft, ihre Interessen in die entsprechenden Gesetze einfließen zu lassen. Die sichtbare Abgrenzung des Al
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann