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Umgang mit Altölen in Österreich

Ralf Ramin


I. Definition des Begriffs „Altöl“ Die Bestimmung des juristischen „Altölbegriffs“ erscheint nicht ganz einfach. Der Grund hierfür ist rechtspolitischer Natur, wobei es um einen über 25 Jahren geführten Meinungsstreit geht, ob Altöle primär Wirtschaftsgüter oder Abfälle darstellen2. Die jeweiligen Lobbyisten haben es immer wieder versucht und auch geschafft, ihre Interessen in die entsprechenden Gesetze einfließen zu lassen. Die sichtbare Abgrenzung des Al

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(e.g. A | 000123 | 01)

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