Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in Rumänien journal article Claudia Fischer Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 7 (2009), Issue 2, Page 6 I. Einführung Am 30.4.2007 ist die Umsetzungsfrist für die europäische Umwelthaftungsrichtlinie2 (im Folgenden: UH-RL) abgelaufen. Die Richtlinie ist zum einen inhaltlich sehr detailliert, indem umfangreich dargelegt wird, wie Umweltschäden zu sanieren sind; zum anderen enthält die Richtlinie Freiräume, denn sie stellt nach Art. 16 Abs. 1 UH-RL eine Mindestharmonisierung dar. Insoweit können die Mitgliedstaaten strengere nationale Vorschriften beibehalten
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann