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Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in Rumänien

Claudia Fischer


I. Einführung Am 30.4.2007 ist die Umsetzungsfrist für die europäische Umwelthaftungsrichtlinie2 (im Folgenden: UH-RL) abgelaufen. Die Richtlinie ist zum einen inhaltlich sehr detailliert, indem umfangreich dargelegt wird, wie Umweltschäden zu sanieren sind; zum anderen enthält die Richtlinie Freiräume, denn sie stellt nach Art. 16 Abs. 1 UH-RL eine Mindestharmonisierung dar. Insoweit können die Mitgliedstaaten strengere nationale Vorschriften beibehalten

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(e.g. A | 000123 | 01)

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