Integriertes Küsten- und Meereszonenmanagement – IKZM journal article Nina Dieckmann Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 7 (2009), Issue 1, Page 9 der AWZ Zulässigen, sondern trifft „koordinierte Festlegungen für die einzelnen Nutzungen und Funktionen Schifffahrt, Rohstoffgewinnung, Rohrleitungen und Seekabel, wissenschaftliche Meeresforschung, Windenergiegewinnung, Fischerei und Marikultur sowie Schutz der Meeresumwelt”. 74 Hinsichtlich der Kommunikationsfreiheiten geht der Entwurf nach hier vertretener Ansicht (Vorrang der küstenstaatlichen Rechte und Befugnisse im Kollisionsfall) sogar über das vo
Die planerischen Instrumente der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan journal article Nina Dieckmann Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 6 (2008), Issue 1, Page 10 I. Grundlagen und Würdigung Zur Erreichung der Ziele des Art. 4 WRRL, wozu insbesondere der „gute Zustand“ der Gewässer bis zum Jahr 2015 zählt, dienen der Richtlinie das Maßnahmenprogramm nach Art. 11 WRRL sowie der Bewirtschaftungsplan nach Art. 13 WRRL. Beide müssen bis zum 22.12.2009 erstellt sein und stellen die Planungsinstrumente der WRRL dar. Sämtliche Nutzungen der Gewässer einer Flussgebietseinheit sind auf dieser Ebene zu koordinieren.2 Die
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann