Der derzeitige Stand von „Natura 2000“ in Rumänien journal article Claudia Fischer Und Professor Dr. László Rákosy Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 5 (2007), Issue 4, Page 9 I. Einführung Erstmals wurde mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro im Juni 1992 (CBD)1 politisch und rechtlich anerkannt, dass die biologische Vielfalt einen herausragenden Stellenwert genießt und deshalb ihre Erhaltung und die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile angestrebt werden.2 Die zentralen Instrumente zur Bewahrung der biologischen Vielfalt auf der Ebene der Europäischen Union stellen die Vogelschutzrichtlinie
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann