- Jahrgang 9 (2011), Ausgabe 1
- Vol. 9 (2011), Nr. 1
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Erhebliche und nicht erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne des Habitat- und Artenschutzes
I. Vorbemerkungen zum Habitat- und Artenschutzrecht Ergibt eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (§ 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG), dass ein raumbeanspruchendes und umweltbelastendes Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebiets oder eines Vogelschutzgebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es – vorbehaltlich einer Abweichungsprüfung (§ 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG) – nach § 34 Abs. 2 B