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Antwort der Bundesregierung vom 11.3.2009

EurUP


I. Konvention über die biologische Vielfalt 1. Auf welche Risiken der Ozeandüngung hat die 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) verwiesen, als sie das Moratorium zur Ozeandüngung beschlossen hat (Beschluss IX/16), und auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sich diese Entscheidung? Die 9.Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 9 CBD) verweist auf d

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(e.g. A | 000123 | 01)

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