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Stellungnahme des Bundesamtes für Naturschutz zum AWI-Projekt „LOHAFEX“ vom 25.1.2009 journal article

EurUP

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 7 (2009), Issue 2, Page 8

ergibt sich dann im Verhältnis des Teiles XII zum Teil XIII (Wissenschaftliche Meeresforschung). Überhaupt nicht geprüft wurde offenbar das Antarktis-Konventionssystem unter Einschluss des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis vom 20. Mai 19807 und des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis- Vertrag vom 4. Oktober 19918. Zwar zählt die ursprünglich vorgesehene Lokalität nicht zum engeren Vertragsgebiet des Antarktis-Vertr


Antwort der Bundesregierung vom 11.3.2009 journal article

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Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 7 (2009), Issue 2, Page 5

I. Konvention über die biologische Vielfalt 1. Auf welche Risiken der Ozeandüngung hat die 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP 9) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) verwiesen, als sie das Moratorium zur Ozeandüngung beschlossen hat (Beschluss IX/16), und auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sich diese Entscheidung? Die 9.Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 9 CBD) verweist auf d


Transposition Table/Umsetzungstabelle: Umwelthaftungsrichtlinie journal article

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Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 7 (2009), Issue 2, Page 7

ergibt sich dann im Verhältnis des Teiles XII zum Teil XIII (Wissenschaftliche Meeresforschung). Überhaupt nicht geprüft wurde offenbar das Antarktis-Konventionssystem unter Einschluss des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis vom 20. Mai 19807 und des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis- Vertrag vom 4. Oktober 19918. Zwar zählt die ursprünglich vorgesehene Lokalität nicht zum engeren Vertragsgebiet des Antarktis-Vertr


Symposium „Biodiversitätsschäden und Umweltschadensgesetz – rechtliche und ökologische Haftungsdimension“ journal article

EurUP

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 7 (2009), Issue 1, Page 4

Luxemburg-Entscheidung des EuGH auch außerhalb der Anlage eintretende Substitutionseffekte zugerechnet würden, Art. 3 Nr. 15 i.V.m. Anhang II AbfRRL. Reese machte deutlich, dass es notwendig sei, den Abfallbegriff aus einer gesamtsystematischen Perspektive des Abfallrechts und des sonstigen Umweltrechts zu konkretisieren, um das erklärte Ziel, ein insgesamt hohes Niveau des Umwelt- und Ressourcenschutzes, zu erreichen. Wichtig sei aus diesem Grund, den Abf


32. Umweltrechtliche Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. vom 13. bis 15. November 2008 im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig journal article

EurUP

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 7 (2009), Issue 1, Page 3

I. Einleitung Einmal mehr standen bei der 32. Umweltrechtlichen Fachtagung der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. (GfU) ausgesuchte, sehr aktuelle Themen auf dem Programm, die das Interesse zahlreicher Teilnehmer aus allen umweltrechtlichen Tätigkeitsbereichen weckten: der Umweltschutz im Vergaberecht und die neuesten Entwicklungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts, das mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Novelle der Abfallrahmenrich


Hochwasserschutz – Der Auftrag der Praxis an die Wissenschaft vom Recht journal article

EurUP

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 6 (2008), Issue 6, Page 4

des Einspeisetarifes für Strom aus Biogas fordert, ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass die Sozialpartner an einer Veränderung des Ökostromgesetzes sehr interessiert sind und sich dafür einsetzen werden.121 Nicht weiter verwunderlich ist dabei, dass insbesondere die Landwirtschaftskammer als Vertreterin der Landwirte ein Interesse an der Erhöhung des Einspeisetarifes für Strom aus Biogas, das ja vor allem in der Landwirtschaft gewonnen werden kann, hat


Tagung „Das Umweltgesetzbuch 2009“ am 9. und 10. Oktober 2008 in Berlin journal article

EurUP

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 6 (2008), Issue 6, Page 3

Auf der von knapp 200 Teilnehmern besuchten Tagung an der Humboldt-Universität zu Berlin diskutierten am 9. und 10. Oktober 2008 Umweltpolitiker des Bundes und der Länder, Vertreter der Europäischen Kommission, der Verwaltung von Bund und Ländern, der Wirtschaft, der Umweltverbände und der Rechtswissenschaft die Konzeption und die Grundzüge des im Entwurf zum Umweltgesetzbuch 2009 (UGB 2009) kodifizierten Umweltrechts. Dazu geladen hatten Prof. Dr. Eberhar


Tagung „Gebiets- und Artenschutz im künftigen Umweltgesetzbuch“ journal article

EurUP

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 6 (2008), Issue 4, Page 3

Die dritte Tagung der Reihe „Naturschutz im UGB“ wurde vom Deutschen Naturschutzring (DNR) in Kooperation mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände NRW und ihrer Leiterin, Dr. Ellen Krüsemann, veranstaltet und war mit über 100 Teilnehmern sehr gut besucht. In Vertretung von Dr. Stefan Lütkes übernahm Godehard Vagedes einleitend die Vorstellung des Referentenentwurfs zum Umweltgesetzbuch (UGB Buch III) für die Themenbereiche Gebietsschutz, Netz Natura 2000


Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) – Erfahrungen und Perspektiven - journal article

EurUP

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 6 (2008), Issue 5, Page 3

Am Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. Dresden trafen sich am Europatag (9.5.2008) rund 60 Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Verwaltungsexperten, um über den Stand der Umsetzung und die Perspektiven der EU-Verordnung zur Schaffung Europäischer Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)1 zu diskutieren. Die Veranstaltung führte die Diskussion fort, die vor drei Jahren unter dem Titel „Neue Verwaltungsstrukturen für eur


„Schädliche Subventionen gegen die biologische Vielfalt – Wie falsche finanzielle Anreize die biologische Vielfalt gefährden...“ Konferenz des DNR und „Forum Umwelt & Entwicklung“ am 30.4.2008 in Berlin – Beitrag zur 9. UN-Konferenz über die biologische V journal article

EurUP

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 6 (2008), Issue 4, Page 2

führung von Unterabschnitten die Systematik (Allgemeiner Artenschutz, Besonderer Artenschutz, Ein- und Ausfuhr) verdeutlichen wollen. Der Schutz der einheimischen Arten, der in der „kleinen“ Novelle noch aufgespart geblieben war, sei jetzt durch die Regelung des § 54 Abs. 1 Nr. 2 umgesetzt worden. Diese Ermächtigung zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung setzt neben der Gefährdung der Art noch das Vorliegen einer besonderen Verantwortung der Bund