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Maßstäbe für die erhebliche Beeinträchtigung des Gebiets- und Artenschutzes

Dr. Bernd Thyssen


I. Einleitung Die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die aus der FFH-1 und Vogelschutzrichtlinie2 folgenden Anforderungen in wichtigen Teilen konkretisiert und für die Zulassung von Anlagen und sonstigen Vorhaben hohe Hürden aufgestellt. Der Beitrag soll insoweit für den Bereich immissionsschutzrechtlicher Vorhaben einen Überblick über den Begriff der „erheblichen Beeinträchtigung“, der aus dem „europäischen Naturschutzrecht“ sta

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(e.g. A | 000123 | 01)

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