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Neueste Entwicklungen in der Haftung für Ölverschmutzungsschäden

Jan-Eike Andresen Und Maximilian Clostermeyer


(z. B. Windkraftanlagen) und linienförmige (z. B. Leitungen) Infrastrukturen aufweisen können. Technische Gegebenheiten und die Einbindung in andere Systeme kommen hinzu. In keinem Fall sollte aber ein auf den maritimen Bereich beschränktes Infrastrukturrecht geschaffen werden. Eine meereszentrierte Sichtweise wird der Problematik in keiner Weise gerecht. Bei Infrastrukturen liegt dies bereits dann auf der Hand, wenn sie in Logistikketten eingebunden

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(e.g. A | 000123 | 01)

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