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Rechtliche Anforderungen an die Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten auf „sonstige Weise“ und die Umsetzung in den Bundesländern

Detlef Czybulka


I. Einleitung Einleitend ist klarzustellen, dass dieser Beitrag sich nicht mit so genannten vorläufigen Schutzregimes (potentielle FFH-Gebiete, faktische Vogelschutzgebiete) befassen wird.1 Es ist 15 Jahre nach In-Kraft-Treten der FFH-Richtlinie2 und Verabschiedung der Gemeinschaftsliste, die nun für die atlantische, kontinentale und boreale sowie alpine biogeographische Region bereits fortgeschrieben und für die pannonische biogeographische Region erstmal

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(e.g. A | 000123 | 01)

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