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Aktuelle Fragen des Atom- und Strahlenschutzrechts

EurUP


EurUP 12008 Tagungsberichte 45 tet, sondern zunächst ein 100 %-iger Ausgleichserfolg bestehen müsse. Da dies entsprechend langwierig ist, wird diese Flexibilisierungsmöglichkeit in der Praxis nur geringe Anwendung finden können. Einen letzten Diskussionsschwerpunkt bildeten die neuen Bestimmungen zur Gewährung von Ausnahmen bei bestimmten artenschutzrechtlichen Verbotsbestimmungen. Insoweit wurden zahlreiche Bedenken an der Vereinbarkeit dieser Regelu

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(e.g. A | 000123 | 01)

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