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Die Patentierbarkeit von Stammzellen und Stammzellverfahren

Tade Matthias Spranger


I. Einleitung Bei einem Patent handelt es sich um das einem Erfinder staatlicherseits für einen bestimmten Zeitraum verliehene exklusive Recht zur Nutzung seiner Erfindung2. Dieses Nutzungsrecht ermächtigt den Erfinder, Dritten den Gebrauch seiner Erfindung (gegen ein entsprechendes Entgelt) zu gestatten oder zu verbieten. Hingegen erhält der Erfinder nicht das Recht, seine Erfindung auch anzuwenden. Der patentrechtliche Schutz „gefährlicher“ Erfindungen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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