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Das neue Recht der Grünen Gentechnik: Europarechtliche Vorgaben und fachliche Praxis

Christoph Palme, Matthias Schlee Und Jochen Schumacher


I. Vorbemerkung Am 12.3.2001 beschloss der EU Ministerrat – gestützt auf Art. 95 EG-Vertrag – mit der neuen Freisetzungsrichtlinie RL 2001/18/EG1 den europäischen Rechtsrahmen für den breiten Einsatz der Grünen Gentechnik, also deren Einsatz in Land- und Lebensmittelwirtschaft2, sei es zur Ertragssteigerung, Schädlingsbekämpfung oder sonstigen Optimierung von Nahrungsmitteln. Damit wurde das seit 1999 bestehende Moratorium für den großflächigen Einsatz

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(e.g. A | 000123 | 01)

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