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Die europäische Raumentwicklung aus spanischer Sicht

Santiago González-Varas


I. Mitgliedstaatliches Planungsrecht und grenzüberschreitende Planung Im Prinzip gibt es überhaupt keine planungsrechtlichen Regelungen im nationalen Recht Spaniens, auch nicht über grenzüberschreitende Planung1. Die Kompetenz im Bereich des Planungsrechts haben allein die autonomen Gemeinschaften, sie entsprechen den deutschen Bundesländern. Die Rechtsprechung des spanischen Verfassungsgerichts ist dahingehend besonders deutlich, dass der Staat keine

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(e.g. A | 000123 | 01)

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