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Das sechste Umweltprogramm der EU

Ludwig Krämer


I. Entstehung Seit Beginn der umweltpolitischen Bemühungen auf EGEbene 1972 arbeitete die EG mit Aktionsprogrammen, die umweltpolitische Ziele, Grundsätze und Maßnahmen für die EG festlegen1. Wurde dieses Vorgehen anfangs damit begründet, dass es an einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für Umweltpolitik im EG-Vertrag fehle, so beschloss die EG-Aktionsprogramme auch nach der Änderung des EGVertrages 1985/87, als die jetzigen Artikel 174 bis 176 über de

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(e.g. A | 000123 | 01)

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