Stärkung des Europäischen Parlaments durch geänderten Komitologiebeschluss journal article Gerhard Roller Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 5 (2007), Issue 5, Page 5 I. Einleitung Bei den sogenannten „Komitologieausschüssen“ handelt es sich um Ausschüsse, die durch eine Richtlinie oder eine Verordnung – häufig als Basisrechtsakt bezeichnet – eingerichtet werden und deren Aufgabe darin besteht, die Kommission bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts zu unterstützen.1 Die Ausschüsse können auf den Entscheidungsprozess der Kommission erheblichen Einfluss ausüben. In diesen Ausschüssen führt zwar die Kommission de
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann