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Stärkung des Europäischen Parlaments durch geänderten Komitologiebeschluss

Gerhard Roller


I. Einleitung Bei den sogenannten „Komitologieausschüssen“ handelt es sich um Ausschüsse, die durch eine Richtlinie oder eine Verordnung – häufig als Basisrechtsakt bezeichnet – eingerichtet werden und deren Aufgabe darin besteht, die Kommission bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts zu unterstützen.1 Die Ausschüsse können auf den Entscheidungsprozess der Kommission erheblichen Einfluss ausüben. In diesen Ausschüssen führt zwar die Kommission de

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(e.g. A | 000123 | 01)

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