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EurUP 2/2022 Jetzt verfügbar

Seitdem ein brutaler Angriffskrieg in der Ukraine tobt, wurde in der medialen Wahrnehmung der Klimaschutz in den Hintergrund gedrängt. Dafür ist die Energiepolitik durch die sich zuspitzende Gaskrise in den Mittelpunkt gerückt. Eine Reihe an Themen des Heftes berühren sehr unterschiedliche Aspekte der Energiewende, ohne den aktuellsten Entwicklungen vorzugreifen. Gätsch/Rath/Ekardt behandeln mit Von Kohleregionen zu Erneuerbare-Energien-Regionen ein Transformationsthema und mit Power-to-X und Wasserstoff: Perspektiven, Governance und das neue EU-Energierecht ein Ressourcenthema, und zwar jeweils am Puls der Zeit. Lorenzen behandelt das EU-Klimagesetz im Lichte von Demokratie- und Effektivitätsprinzip. Nystens Beitrag zu CBAM oder Klimaclub – die EU als Vorreiter einer internationalen CO2-Bepreisung stellt Bezüge zum Welthandelsrecht her und verdeutlicht, dass man auch die wirtschafts- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten muss. Glaser stellt das Klimaurteil des Noregs Høgsterett im Spiegel des europäischen Verfassungsrechts vor und liefert damit Anschauungsmaterial, wie verästelt und verschieden die Regelungsansätze eines Phänomens sind, das mit „Klimaklagen“ nur sehr ungenau beschrieben ist und vor allem rechtsvergleichender Analysen wie der Vorliegenden bedarf.

Doch nicht das ganze Umweltrecht ist Klimaschutz. Andere Bereiche des Umweltrechts dürfen nicht verwildern. Reimer diskutiert die Abfallhierarchie im Verpackungsrecht insbesondere unter dem Aspekt der Wiederverwendung und dem Dogma der Gleichrangigkeit. Die Beiträge von Müller über Radschnellwege und ihre verkehrsrechtlichen Implikationen und Kim zur besseren Luftqualität auf dem Rechtsweg wenden sich jeweils Themen der lokalen bzw. kommunalen Umweltpolitik und ihrem rechtlichen Setting zu. Zwei übergreifende Beiträge zur Umweltrechtsentwicklung und zum allgemeinen Umweltrecht schließen das Heft ab. Epiney berichtet ausführlich über die Entwicklungen des Vorjahres in der Rechtsprechung des EuGH im Umweltrecht. Krämer greift ein Konfliktthema auf, dessen Brisanz irgendwann die rechtliche Statik der Europäischen Union zum Einsturz bringen könnte, wenn damit nicht sorgsam umgegangen wird: „Deutsche und polnische Verfassungsgerichte und der Vorrang des EU-Rechts.


Alle Artikel finden Sie in EurUP 2/2022.

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