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Tiere als Rechtspersonen – Verfassungsbeschwerde gegen die Zulassung der betäubungslosen Ferkelkastration journal article

Cornelia Ziehm

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 18 (2020), Issue 1, Page 105 - 117

Die im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in Betrieben mit Zuchtsauen und Betrieben mit Mastschweinen gehaltenen männlichen Schweine, die betäubungslos chirurgisch kastriert werden, haben, vertreten durch die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V., im November 2019 Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Die Beschwerde richtet sich gegen § 21 Abs. 1 S. 1 TierSchG in der durch Art. 1 Nr. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 17.12.2018 geänderten Fassung. Die maßgebliche verfassungsrechtliche Frage, ob (Wirbel-)Tieren als nicht-humanen Rechtspersonen Rechte zustehen, deren Verletzung durch den einfachen Gesetzgeber sie zur Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht berechtigt, ist in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht geklärt. Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist überdies zur Durchsetzung von Art. 20a GG und zur Durchsetzung von Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG angezeigt. Andernfalls liefen die Vorschriften Gefahr, in weiten Teilen symbolische Verfassungsgesetzgebung zu sein. Schutzrechte, die nicht durchgesetzt werden können, können tatsächlich nicht schützen. Sie laufen leer. Der Beitrag stellt die zentralen Argumente der Beschwerde in verfassungsprozessrechtlicher und in materiell-rechtlicher Hinsicht dar.

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