Weitere Beiträge ∙ Improving the Implementation of the European Environmental Liability Directive (2004/35/EC) in the EU Member States journal article A Network-based Approach Manuel Patrick Schwind Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 17 (2019), Issue 1, Page 63 - 72 Die Europäische Umwelthaftungsrichtlinie ist in den Mitgliedstaaten nur zögerlich und darüber hinaus uneinheitlich in nationales Recht umgesetzt worden. Da die Richtlinie lediglich Mindestanforderungen für ein nationalrechtliches Haftungsregime bei Umweltschäden enthält, existieren in den Mitgliedstaaten diesbezüglich unterschiedlich hohe Schutzniveaus. Unklarheiten über die Auslegung der Schlüsselbegriffe der Richtlinie verstärken die Uneinheitlichkeit des Vollzugs im europäischen Rechtsraum noch weiter. Die Kommission begegnet den sich ergebenden Vollzugsdefiziten mit einer Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen und nationalen Behörden sowie nicht-staatlichen Einrichtungen in Netzwerken. Ziel des sog. Multi-Annual ELD Work Programme ist der Aufbau einer Infrastruktur, auf deren Grundlage die Akteure kontinuierlich Informationen und Wissen über die Anwendung der Richtlinie austauschen und auf diese Weise Vollzugsdifferenzen abbauen können.
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann