Ein Jahr nach „van de Walle“ – viel Lärm um nichts? journal article Nikolaus Schultz Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, Volume 3 (2005), Issue 5, Page 11 I. Einleitung Lediglich belgisches Erdreich, welches mit unabsichtlich ausgebrachten Kraftstoffen verunreinigt ist, ist auch dann Abfall im Sinne von Art. 1 lit. a der Abfallrahmenrichtlinie1 (AbfallRRL), wenn es noch nicht ausgekoffert ist. Sämtliche 362.689 altlastverdächtige Flächen (Stand: 20002) bedürfen nunmehr gemäß § 31 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. gemäß § 31
Ausnahmen und Abweichungen von Zielen der Raumordnung – Effektive Instrumente eines neuen „Deutschlandtempos“? Martin Beckmann