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Legalisierungswirkung und Bestandsschutz immis­sionsschutzrechtlicher Genehmigungen und ihre Bedeutung für das Umweltschadensrecht

Martin Beckmann


Hans Dieter Jarass ist ausweislich seines Standardkommentars zum BImSchG seit Jahrzehnten einer der besten Kenner und Vermittler des Immissionsschutzrechts in Deutschland. Vor 35 Jahren äußerte er in einem Vortrag in Saarbrücken die Einschätzung, dass die rechtliche Situation eines Unternehmens, das entsprechend der ihm erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eine Anlage errichte und betreibe, unter der Geltung des BImSchG „prekär“ sei, weil die Genehmigung nur einen begrenzten Bestandsschutz vermittele. Diese Einschätzung ist auch im Jahre 2020 immer noch zutreffend. Der Bestandsschutz der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist seitdem noch weiter aufgeweicht worden; die Legalisierungswirkung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen, die vom Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1977 anerkannt wurde, wirkt nur noch sehr begrenzt. Das erweist sich mit Blick auf Anforderungen des Bodenschutz- und Altlastenrechts genauso wie gegenüber der Haftung und den Pflichten nach dem Umweltschadensgesetz.

Der Verfasser ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Münster und Honorarprofessor der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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