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Maßnahmengesetze für Infrastrukturvorhaben – Ein Modell für die Zukunft?

Olaf Reidt
Keywords: Infrastrukturvorhaben, Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, MgvG, Maßnahmengesetz, Planfeststellung, Fehmarnbelt-Tunnel


Im Hinblick auf die Beschleunigung bei der Realisierung von Infrastrukturvorhaben scheint der Begriff des Maßnahmengesetzes eine nahezu magische Anziehungskraft auf Politik und Wirtschaft auszuüben. Die Gründe dafür sind indes eher diffus. Möglicherweise liegt dies vor allem an der Erwartung, im parlamentarischen Verfahren stärkeren und vor allem auch beschleunigenden Einfluss auf die Zulassung und Realisierung von großen Infrastrukturvorhaben nehmen zu können. Dementsprechend sieht der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die laufende 19. Legislaturperiode vor, für bestimmte Bauvorhaben Baurecht durch einzelne Maßnahmengesetze zu schaffen. Entsprechendes gilt für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Aufbauend auf einem vorausgehenden Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetze im Verkehrsbereich (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz – GbG) vom 16.10.2019 hat die Bundesregierung einen dem Referentenentwurf weitgehend entsprechenden Entwurf für ein Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) vorgelegt, der die Zulassung von einzelnen Infrastrukturvorhaben aus dem Bereich der Schienenwege und Wasserstraßen durch Maßnahmengesetze verfahrensmäßig vorbereiten soll. Der Entwurf ist zwischenzeitlich mit einigen wenigen Änderungen aus dem Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden und wird voraussichlich im März 2020 in Kraft treten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zu dem Gesetz sowie eine Einschätzung dazu, ob damit tatsächlich die angestrebte Beschleunigung bei der Zulassung von Infrastrukturvorhaben erreicht werden kann und ob dies damit auch ein Vorbild für die darüber hinausgehende Ausgestaltung von Zulassungsverfahren für Infrastrukturvorhaben sein könnte.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs, Berlin.

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