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Wasserrahmenrichtlinie und Rechtsetzungsföderalisierung in Spanien

Klaus Gärditz


Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 – C-151/12

Die hier vorgestellte Entscheidung des EuGH1 verdient Beachtung, weil die besonderen Schwierigkeiten anschaulich werden, die gerade föderal binnendifferenzierten Staaten bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL2) begegnenkönnen.ObschondieWRRL bereits imJahre 2000 von Europäischem Parlament und Rat verabschiedet wurde, sind Entscheidungen des EuGH zur Auslegung und Anwendu

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(e.g. A | 000123 | 01)

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