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Koexistenzschutz im Mehrebenensystem

Akad. Rätin Dr. Daniela Winkler


I. Biodiversität und Koexistenz Biodiversität meint nach der Definition des Übereinkommens über die biologische Vielfalt die Vielfalt der Arten, die Vielfalt innerhalb der Arten (genetische Unterschiede zwischen Individuen und Populationen) sowie die Vielfalt der Ökosysteme auf der Erde. Diese Vielfalt ist ein Wert an sich, daneben machen auch ökonomische, soziale, kulturelle und ethische Belange den Schutz der Biodiversität unabdingbar. Daher ist der Arte

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(e.g. A | 000123 | 01)

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