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Artenschutzrecht bei der Planung von Infrastrukturvorhaben

Clemens Weidemann Und Thomas Krappel


I. Einführung Das Artenschutzrecht ist ebenso wie das Natura 2000- Recht zu einem festen Bestandteil der Infrastrukturplanung geworden. Die für das Fachplanungsrecht zuständigen Senate des BVerwG, insbesondere der 4. und der 9. Senat, haben durch mehrere Grundsatzentscheidungen die rechtlichen Konturen der Auslegung und Anwendung des Artenschutzrechts geschärft und präzisiert. Erkennbar war dabei das Bestreben, trotz vielfach noch bestehender naturschutzfa

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(e.g. A | 000123 | 01)

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