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Berücksichtigung der Anforderungen des europäischen Umweltrechts bei Genehmigungsverfahren wasserbaulicher Projekte – ein (un-)kalkulierbares Risiko?

Dr. Bernd Thyssen


I. Überblick 1. Genehmigungsverfahren für den Wasserbau Im deutschen Recht werden die Genehmigungsverfahren im Wasserbau als Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach Wasser- (§ 68 WHG, Landeswassergesetze) oder Wasserstraßenrecht (§ 14 Abs. 1 WaStrG) durchgeführt. Dabei wird für die insoweit umweltrelevanten Vorhaben, die eine Pflicht zur UVP auslösen, die Planfeststellung erforderlich. Die Notwendigkeit, für bestimmte Bauvorhaben ein Pl

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(e.g. A | 000123 | 01)

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