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Prospects of a Civil Nuclear Liability Regime in the Framework of the European Union

Tagungsbericht


I. Anlass: Notwendigkeit einer Harmonisierung des Atomhaftungsrechts in Europa Nukleare Ereignisse können erhebliche grenzüberschreitende Schäden verursachen. Um dieser Gefahr Rechnung zu tragen, ist eine Harmonisierung des Atomhaftungsrechts in Europa von Nöten. Derzeit ist Europa in haftungsrechtlicher Hinsicht gespalten: Die Mehrheit der westeuropäischen Staaten, mit Ausnahme von Österreich, Irland und Luxemburg, unterliegt der Pariser Konvention.1

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(e.g. A | 000123 | 01)

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