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Sustainable Development and International (Environmental) Law – Integration vs. Fragmentation

Cathrin Zengerling, Ll.M.


den vertraglichen Maßnahmen negativ auf die Erhaltungsziele der von den genehmigten Plänen und Projekten betroffenen Gebiete auswirken kann. So besteht denn auch die Gefahr, dass sich die an vertraglichen Abmachungen beteiligten Personen versucht sehen, alle möglichen Vorhaben quasi präventiv in den Vertrag aufzunehmen, um so einer späteren Verträglichkeitsprüfung aus dem Weg zu gehen. Letztendlich dürften damit die französischen Bestimmungen auch bei rich

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(e.g. A | 000123 | 01)

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