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„Artenschutz mit der Landwirtschaft – kein Problem?!”

Tagungsbericht


Regelungen, wie etwa die Bestimmung über den Landschaftsplan, seien auch über den 1.3.2010 gültig. Ob das neue Bundesnaturschutzgesetz in der Lage sein werde, die Zersplitterung des Naturschutzrechts in zahlreiche Ländergesetze zu verhindern, sei allerdings fraglich. Die Gesetzesaktivitäten in vielen Ländern, die seit der Verkündung des Bundesnaturschutzgesetzes zu verzeichnen seien, ließen eher nicht darauf schließen. Dr. iur. Christoph Klages, Richter am

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(e.g. A | 000123 | 01)

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