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Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Solarsatzungen

Prof. Dr. iur. Wolfgang Kahl


I. Hintergrund Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz durch die Förderung Erneuerbarer Energien (EE) kommt dem Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden eine überragende Bedeutung zu.1 Die Europäische Union sah sich deshalb veranlasst, den Mitgliedstaaten in Art. 13 Abs. 4 UAbs. 3 RL 2009/28/EG2 aufzugeben, bis spätestens Ende 2014 angemessene EE-Nutzungspflichten für Gebäude in ihre jeweiligen baurechtlichen Vorschriften zu integrieren. Unabhängig und do

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(e.g. A | 000123 | 01)

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