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„Für eine zeitgemäße Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)“

Tagungsbericht


vorgeschlagen werden. Eine inzidente Prüfung der Nachhaltigkeitskriterien (der BioSt-NachV) im Rahmen des Kriteriums „schwerwiegende nachteilige Umweltauswirkungen“ 75 ist dagegen nicht möglich, da der Nachhaltigkeitsbegriff die Bedeutung des Tatbestandsmerkmals „schwerwiegende nachteilige Umweltauswirkungen“ übersteigt. VI. Fazit Das ProMechG stellt außerhalb des ausdrücklichen Tatbestandsmerkmals der „nachhaltigen Entwicklung“ keine besonderen Anfor

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(e.g. A | 000123 | 01)

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