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5. Bonner Gespräch zum Energierecht

Tagungsbericht – November 2009, Schlosshotel Lerbach, Bergisch Gladbach


durchzufahren statt „geschenkten“ Windstrom zu verbrauchen! 7. Ordnungsrechtliche Widersprüche Die Verordnung wirft weitere systematische Fragen auf: Zum einen stellt sich die Frage, wieso angesichts der nach wie vor evidenten Wettbewerbsprobleme auf den Strommärkten ausgerechnet die Übertragungsnetzbetreiber mit der Vermarktung betraut werden (wenn auch nur bis 2012). Dies steht im Widerspruch zur gesetzlich vorgeschriebenen Trennung von Erzeugung und Tra

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(e.g. A | 000123 | 01)

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