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Editorial

Detlef Czybulka


Der Bundesgesetzgeber hat vor der Sommerpause des Parlaments das novellierte Bundesnaturschutzgesetz beschlossen, das nun als unmittelbar geltendes Bundesrecht zum 1.1.2010 in Kraft treten wird. Das BNatSchG 2009 enthält erstmals ein kurzes Kapitel über den Meeresnaturschutz, der nach Art. 72 Abs. 3 Nr. 2 GG ein verfassungsrechtlicher Begriff ist und der Abweichungsgesetzgebungskompetenz der Länder entzogen ist. Herausgeber und Redaktion sehen es deshalb a

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(e.g. A | 000123 | 01)

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