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Zur Rechtsprechung des EuGH im Umweltrecht im Jahr 2008

Astrid Epiney


I. Rechte Einzelner1 Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Gemeinschaftsrecht und insbesondere das gemeinschaftliche Umweltrecht Einzelnen gerichtlich durchsetzbare Rechte einräumt, so dass etwa auch nationale Umsetzungsakte entsprechende Rechte und Durchsetzungsmöglichkeiten vorsehen müssen, wird bereits seit einiger Zeit debattiert. Auf der Grundlage der diesbezüglichen Aussagen bzw. Anhaltspunkte in der Rechtsprechung des EuGH sowie unter Be

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(e.g. A | 000123 | 01)

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