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Das „LOHAFEX“-Experiment im Südatlantik

Detlef Czybulka


Ein erheblicher Unterschied zur GDV- Musterempfehlung besteht jedoch darin, dass verschiedene Versicherer Grundwasserschäden obligatorisch i.R.d. Zusatzbausteins 1 decken, vereinzelt wird sogar Versicherungsschutz für Grundwasserschäden bereits in der Grunddeckung angeboten. Die GDV- Musterbedingungen hingegen sehen diesen Versicherungsschutz für Grundwasserschäden im Zusatzbaustein 1 nur fakultativ vor. Teilweise wurde in den individuellen Bedingungen im

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(e.g. A | 000123 | 01)

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