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Ist Harmonisierung immer wirkungsvoll? – Der Erlass der EG-Umwelthaftungsrichtlinie

Kristel De Smedt


I. Einführung Mit der EG-Umwelthaftungsrichtlinie (im Folgenden: Richtlinie oder UH-RL)1 zielt die Europäische Gemeinschaft darauf ab, einen Rahmen für die Umwelthaftung basierend auf dem Verursacherprinzip zu schaffen, um dadurch Umweltschäden zu vermeiden und zu sanieren. Die Richtlinie erfasst hierbei Schädigungen der Schutzgüter Wasser, Boden und der biologischen Vielfalt. Die Mitgliedstaaten hatten die Richtlinie bis April 2007 in nationales Rech

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(e.g. A | 000123 | 01)

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