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Symposium „Biodiversitätsschäden und Umweltschadensgesetz – rechtliche und ökologische Haftungsdimension“

EurUP


Luxemburg-Entscheidung des EuGH auch außerhalb der Anlage eintretende Substitutionseffekte zugerechnet würden, Art. 3 Nr. 15 i.V.m. Anhang II AbfRRL. Reese machte deutlich, dass es notwendig sei, den Abfallbegriff aus einer gesamtsystematischen Perspektive des Abfallrechts und des sonstigen Umweltrechts zu konkretisieren, um das erklärte Ziel, ein insgesamt hohes Niveau des Umwelt- und Ressourcenschutzes, zu erreichen. Wichtig sei aus diesem Grund, den Abf

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(e.g. A | 000123 | 01)

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