Skip to content

Völkerrechtliche Grenzen eines maritimen Infrastrukturrechts

Alexander Proelß


I. Einleitung Der Topos „Infrastrukturrecht” umschreibt das der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge gewidmete Recht.1 Während dabei an Land die sozialen Belange der Bevölkerung (Siedlungswesen, funktionierender Arbeitsmarkt, ausgewogene Versorgung, Chancengleichheit der Lebensbedingungen usw.) die zentrale Rolle spielen,2 sind viele dieser Interessen in maritimer Hinsicht irrele

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation